Förderprogramm „Grün mal drei“
Die Stadt Pforzheim bezuschusst Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Entsiegelung an Gebäuden und Plätzen auf dem Gebiet der Stadt Pforzheim und deren Ortsteilen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften und KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Ziel ist es, die bereits auch in Pforzheim spürbaren Folgen des Klimawandels abzumildern und die Artenvielfalt zu fördern - entsprechend dem Klimafolgenanpassungskonzept.
Dachbegrünung
Auf Wohngebäuden, Nebengebäuden wie Carports und Geschäftsgebäuden
- Bei bestehenden Gebäuden oder Carports ist eine Substratdicke von ≥ 8 cm gefordert
- Bei einem Neubau muss die Substratdicke größer sein: ≥ 12 cm Substratdicke
- Die Fläche der Dachbegrünung muss mindestens 15 m2 in einer miteinander verbundenen Fläche aufweisen.
- Nicht mit einberechnet werden dürfen: Dachfenster, Kiesstreifen, Fläche unter einem Photovoltaik-Modul.
- Ausnahme: Falls das Photovoltaik-Modul aufgeständert ist und der Abstand von Substratoberfläche und Photovoltaik-Modul-Unterkante mindestens 30 cm beträgt, darf auch die Fläche unter dem Photovoltaik-Modul mit einberechnet werden.
Beachten Sie die Photovoltaik-Pflicht Verordnung gemäß KlimaG BW.
- Förderfähig:
- Materialkosten (z.B. Wurzelschutzfolie, Schutzvlies, Drainage, Substrat, Drossel)
- Saatgut und Pflanzen (möglichst standortheimische Pflanzen)
Biodiversitätselemente in angemessenem Rahmen (z.B. Nisthilfe, Totholz, Sandlinse)
- Bei Beauftragung einer Fachfirma zusätzlich auch Planung, Aufbringung, Fertigstellungspflege in den ersten 12 Monaten
Die max. Förderhöhe beträgt 50 Euro/m2 bzw. 30 Euro/m2 bei Wohnungsbaugesellschaften und KMU.
Fassadenbegrünung
An Wohngebäuden, Nebengebäuden inkl. Mauern und Geschäftsgebäuden
Ausführung dieser Begrünungsmaßnahme ausschließlich durch ein Fachunternehmen.
- Die Fläche der Fassadenbegrünung muss mindestens 15 m2 in einer miteinander verbundenen Fläche aufweisen
- An einer Gebäudewand, freistehend mit Verbindung zur Gebäudewand oder an einer Mauer
- 3 Formen erlaubt: bodengebunden, wandgebunden, troggebunden
- Förderfähig:
- Vorbereitende Maßnahmen im und am Boden (z.B. Fundamentisolierung)
- Rankhilfen bei bodengebundener oder troggebundener Fassadenbegrünung
- Halterung, Bewässerung bei wandgebundener Fassadenbegrünung
- Pflanzen, Pflanzmaßnahmen
- Fertigstellungspflege in den ersten 12 Monaten
Entsiegeln und Begrünung von Vorgärten, Innenhöfen und auf Stellplätzen
- vormals versiegelte Fläche enthält Anschluss an den natürlichen Boden und wird begrünt
- Rückbau von Schottergärten, die vor dem 23.7.2020 errichtet wurden
- Die Mindestfläche auf dem Grundstück beträgt 5 m2
- Bei Teilflächen muss eines der Teilstücke über 3 m2 groß sein
- Förderfähig:
- Materialkosten für die konkrete Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahme
- Planungs- und Baukosten sofern eine Fachfirma dafür beauftragt wird
- Abfuhr- und Entsorgungskosten des alten Belags
- Mutterboden
- Pflanzen
Pflanzmaßnahmen sofern eine Fachfirma dafür beauftragt wird
Hier finden Sie das Antragsformular und die Förderrichtlinie mit den genauen Vorgaben
Antragsformular für Privatpersonen und Vereine/Gruppen ((dahinter die pdf Datei))
Antragsformular für Wohnungsbaugesellschaften und KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) ((dahinter die pdf Datei))
Förderrichtlinie ((dahinter die pdf Datei))
Die maximale Zuschusshöhe beträgt bei Privatpersonen und Vereine/Gruppen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 5 000 Euro.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt bei Wohnungsbaugesellschaften und KMU bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, max. 5 000 Euro.
Es ist möglich, die einzelnen Begrünungsmaßnahmen bis zur maximalen Fördersumme von 5 000 Euro zu kombinieren. Füllen Sie den Antrag dementsprechend aus.
Bei einer eigenständigen Meldung der Dachbegrünung oder Entsiegelung vom Antragstellenden an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim kann sich die jeweilige Niederschlagswassergebühr verringern. Prüfen Sie diese Möglichkeit.
Zeitlicher Ablauf für alle drei Begrünungsmaßnahmen
- Zuerst den Antrag stellen – dazu das Antragsformular vollständig ausfüllen und mit allen geforderten Unterlagen per E-Mail an das Amt für Umweltschutz schicken
- Das Amt für Umweltschutz prüft Ihren Antrag, stellt gegebenenfalls Rückfragen und versendet dann den Bescheid an Sie
- Falls der Bescheid Ihnen Fördergelder bewilligt, können Sie nach Erhalt des positiven Bescheides an die Umsetzung Ihrer Begrünungsmaßnahme gehen und gegebenenfalls eine Fachfirma beauftragen
- Umsetzung der Begrünungsmaßnahme
- Auszahlungsantrag an das Amt für Umweltschutz mit dem entsprechenden Formular fristgerecht senden
- Nach Prüfung aller Unterlagen wird das im Bescheid bewilligte Geld an Sie ausgezahlt, sofern alle Vorgaben und Voraussetzungen erfüllt sind
Wieso fördert die Stadt Pforzheim diese Begrünungsmaßnahmen?
Es mildert die Folgen des Klimawandels und fördert die Artenvielfalt, im Einzelnen:
Schutz vor den Auswirkungen von Starkregen-Ereignissen und somit Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen durch die Stärkung der Versickerung und Verdunstung von Regenwasser auf dem Dach, an der Fassade und im Hof
Verringerung der sommerlichen Hitzeinseln durch Verschattung und Verdunstung
Verbesserung des Stadtklimas in Bezug auf Temperatur, Luftfeuchte und Wasserrückhalt und somit Steigerung der Klima-Resilienz der Stadt Pforzheim
Förderung der Feinstaubbindung und Schalldämmung
Den Boden im Sinne des Natur- und Artenschutzes so umzuwandeln, dass durch Bodenaufbau und insektenfreundliche und wasseraufnahmefähige Begrünung wieder ein Lebensraum entsteht, der die grundlegenden Ökosystemleistungen eines Gartens erbringen kann
Schutz der innerstädtischen Biodiversität – sowohl für Pflanzen als auch für Tiere – indem sogenannte Trittstein-Biotope geschaffen werden
Steigerung der Attraktivität des Arbeits- und Wohnumfeldes und der Lebensqualität der Anwohnenden
