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Grüne Hausnummer Pforzheims

Energetisch vorbildliche Gebäude sollen künftig im Straßenbild auf einen Blick erkennbar sein

Standard & Anforderungen

Die „Grüne Hausnummer Pforzheims“ wird für vorbildlich sanierte Gebäude und Neubauten im Stadtgebiet Pforzheim vergeben und verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit auf energetisch gut sanierte Gebäude sowie vorbildliche Neubauten aufmerksam zu machen. Dabei werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude prämiert.

Haben auch Sie energieeffizient gebaut oder Ihr Gebäude umfassend energetisch saniert? Dann können Sie Ihr Gebäude kostenfrei als „Grüne Hausnummer Pforzheims“ auszeichnen lassen. Alle Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger, Wohnbaugesellschaften, Architekten und Energieberater sind aufgerufen, abgeschlossene Sanierungen und Neubauten vorzuschlagen. Es dürfen jedoch nur Gebäude angemeldet werden, die auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim stehen.

Damit ein Gebäude für eine Auszeichnung infrage kommt, muss es über dem gesetzlichen Standard liegen, Grundlage ist das aktuelle Gebäudeenergiegesetz. Für sanierte Altbauten ist die Erreichung von mindestens KfW-Effizienzhaus 70 oder KfW-Effizienzhaus Denkmal Voraussetzung für die Vergabe des Gütesiegels. Neubauten müssen mindestens KfW-Effizienzhaus 55 erreichen. Maßnahmen, deren Bauantrag mehr als zehn Jahre zurückliegt, sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Folgende Anforderungen gelten im Detail

Neubau (Nicht-)Wohngebäude

StandardAnforderungen
GoldKfW 40+2 Boni
SilberKfW 55 EE oder KfW 55 + 2 Boni
BronzeKfW 55 + Bonus

 

Sanierung (Nicht-) Wohngebäude

StandardAnforderungen
GoldKfW 55 EE oder KfW 55 + 2 Boni
SilberKfW 55 + Bonus
BronzeKfW 70 + Bonus

 

Sanierung Denkmal (Nicht-)Wohngebäude

StandardAnforderungen
GoldDenkmal KfW + 2 Boni
SilberDenkmal KfW + Bonus

 

Bewerbung & Bonuskategorien

Sie bewerben sich für das Gütesiegel „Grüne Hausnummer Pforzheims“ digital mit unserem Teilnahmeformularüber welches Sie auch Nachweisdokumente hochladen können.

Bonuspunkte

Wie oben dargestellt können Boni zur Verbesserung der Auszeichnungskategorie beitragen. Folgende kommen dabei zur Anwendung:

  • Nachhaltige Mobilität:
    - Fahrradstationen mit Lademöglichkeiten (Mehrfamilienhaus und Nichtwohngebäude)
    - eine Wallbox (1-2 Familienhäuser, Mehrfamilienhaus und Nichtwohngebäude)
    - die Nutzung von PV-Speichern für E-Mobilität (1-2 Familienhäuser)
  • Begrünung:
    - Dachbegrünung
    - Fassadenbegrünung
    - Carport-Begrünung
    - Begrünung der Abstellmöglichkeit für Fahrräder
    - Begrünung der Müllboxen sowie eine sonstige Begrünung
    - Es wird vorausgesetzt, dass § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (Verbot von Schottergärten) eingehalten wird.
  • Regenwassermanagement:
    - Zisterne
    - Rigole
    - Mulde
  • Verwendung ökologischer Baustoffe:
    Ökologische Baustoffe können in der Dämmung, im Tragwerk, im Verputz und in den Fenstern verwendet werden.

Übersicht der zu verteilenden Bonuspunkte

Wohngebäude

BonuskategorieJe ein Bonuspunkt für
Nachhaltige Mobilität
  • Fahrradstationen mit Lademöglichkeiten bei Mehrfamilienhäusern *
  • Wallbox
  • Nutzung von PV-Speichern für E-Mobilität
Begrünung
  • Dach
  • Fassade
  • Carport
  • Abstellmöglichkeit für Fahrräder
  • Müllboxen sowie eine sonstige Begrünung
Regenwassermanagement
  • Zisterne
  • Rigole
  • Mulde
Verwendung ökologischer Baustoffe
  • Dämmung
  • Tragwerk
  • Verputz
  • Fenster

 

Nichtwohngebäude

BonuskategorieJe ein Bonuspunkt für:
Nachhaltige Mobilität
  • Fahrradstationen mit Lademöglichkeiten *
  • Wallbox
Begrünung
  • Dach
  • Fassade
  • Gartengestaltung
  • Carport
  • Abstellmöglichkeit für Fahrräder
  • Müllboxen sowie eine sonstige Begrünung
Regenwassermanagement
  • Zisterne
  • Rigole
  • Mulde
Verwendung ökologischer Baustoffe
  • Dämmung
  • Tragwerk
  • Verputz
  • Fenster

 

Denkmal (Wohn- und Nichtwohngebäude)

BonuskategorieJe ein Bonuspunkt für
Nachhaltige Mobilität
  • Fahrradstationen mit Lademöglichkeiten bei Mehrfamilienhäusern *
  • Wallbox
  • Nutzung von PV-Speichern für E-Mobilität
Begrünung
  • Dach
  • Fassade
  • Carport
  • Abstellmöglichkeit für Fahrräder
  • Müllboxen sowie eine sonstige Begrünung
Regenwassermanagement
  • Zisterne
  • Rigole
  • Mulde
Verwendung ökologischer Baustoffe
  • Dämmung
  • Tragwerk
  • Verputz
  • Fenster

 

Nachweispflichten & Auszeichnung

Nachweispflichten

Als Nachweis für den energetischen Standard des zum Wettbewerb eingereichten Gebäudes ist mindestens eine der folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Energiebedarfsausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
  • Sachverständigennachweis für die KfW-Förderung
  • KfW-Förderzusage (Kredit oder Zuschuss) mit Bestätigung des Bauherrn, dass diese noch aktuell ist

Den eingereichten Unterlagen müssen dabei der KfW-Effizienzhausstandard, Transmissionswärmeverluste, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf entnommen werden können. Bei den energetischen Kennwerten jeweils Ist-Werte und Werte vor der Maßnahme. Außerdem wird darum gebeten Fotos des Gebäudes beizulegen.

Als Nachweis für Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität sind entsprechende Rechnungen beizulegen. Ein Nachweis für den Einsatz nachhaltiger Baustoffe kann über die Einreichung entsprechender Zertifikate sowie Rechnungen erbracht werden. Begrünungsmaßnahmen sind durch Fotos nachzuweisen. Maßnahmen für das Regenwassermanagement sind durch Fotos (ggf. durch Rechnungen, Lieferscheine) nachzuweisen.

Auszeichnung

Nachdem durch die keep gGmbH die Unterlagen geprüft wurden, können die Gebäude prämiert werden. In einem öffentlichen Pressetermin wird den Hauseigentümer/innen dabei ihre Plakette als „Grüne Hausnummer Pforzheims“ verliehen.

Weitere Informationen können Sie den FAQs und unserem Flyer entnehmen.