Welche Gebäude sind teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Gebäude (Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäude sowie unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden) auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim.
Die Baumaßnahme muss in den letzten 3 Jahren fertiggestellt worden sein. Planungen oder im Bau befindliche Objekte sowie Maßnahmen, deren Bauantrag mehr als zehn Jahre zurückliegt, sind nicht teilnahmeberechtigt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Eigentümer, Planer, Architekten und Energieberater von Gebäuden. Planer/Architekten und Energieberater benötigen für die Bewerbung das Einverständnis des Eigentümers des Gebäudes. Sonstige Gruppen sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Welche energetischen Voraussetzungen der Gebäude sind erforderlich?
Mindestanforderung für die Auszeichnung ist im Neubau der Standard KfW-Effizienzhaus 55. Bei Sanierungen im Bestand ist mindestens das KfW-Effizienzhaus 70 bzw. KfW-Effizienzhaus Denkmal zu erreichen.
Die Auszeichnung erfolgt in drei Kategorien:
Neubau (Nicht-)Wohngebäude
Standard | Anforderungen |
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Gold | KfW 40+2 Boni |
Silber | KfW 55 EE oder KfW 55 + 2 Boni |
Bronze | KfW 55 + Bonus |
Sanierung (Nicht-) Wohngebäude
Standard | Anforderungen |
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Gold | KfW 55 EE oder KfW 55 + 2 Boni |
Silber | KfW 55 + Bonus |
Bronze | KfW 70 + Bonus |
Sanierung Denkmal (Nicht-)Wohngebäude
Standard | Anforderungen |
---|---|
Gold | Denkmal KfW + 2 Boni |
Silber | Denkmal KfW + Bonus |
Als Bonus werden die Punkte der Kategorien Mobilität, Verwendung ökologischer Baustoffe, Begrünung und Regenwassermanagement bezeichnet. Mit dem Bonus kann die Auszeichnungskategorie verbessert bzw. erreicht werden.
Grundlage ist jeweils das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Als Nachweis für den energetischen Standard des zum Wettbewerb eingereichten Gebäudes ist mindestens eine der folgenden Unterlagen zwingend beizufügen:
- Energiebedarfsausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
- Sachverständigennachweis für die KfW-Förderung
- KfW-Förderzusage (Kredit oder Zuschuss) mit Bestätigung des Bauherrn, dass diese noch aktuell ist
Den eingereichten Unterlagen müssen folgende Angaben eindeutig zu entnehmen sein:
KfW-Effizienzhausstandard, Transmissionswärmeverlust, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf
(bei den energetischen Kennwerten jeweils Ist-Werte und Werte vor der Maßnahme).
Des Weiteren bitten wir darum dem Antrag Fotos des Gebäudes beizulegen.
Welche Punkte werden als Bonus bewertet?
Die Verwendung ökologischer Baustoffe, Begrünungselemente, Maßnahmen zum Regenwassermanagement sowie Einrichtungen zur nachhaltigen Mobilität werden als Bonus bewertet.
Übersicht der zu verteilenden Bonuspunkte
Wohngebäude
Bonuskategorie | Je ein Bonuspunkt für |
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Nachhaltige Mobilität |
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Begrünung |
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Regenwassermanagement |
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Verwendung ökologischer Baustoffe |
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Nichtwohngebäude
Bonuskategorie | Je ein Bonuspunkt für: |
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Nachhaltige Mobilität |
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Begrünung |
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Regenwassermanagement |
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Verwendung ökologischer Baustoffe |
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Denkmal (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Bonuskategorie | Je ein Bonuspunkt für |
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Nachhaltige Mobilität |
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Begrünung |
|
Regenwassermanagement |
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Verwendung ökologischer Baustoffe |
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* Ladepunkte und Fahrradstationen müssen zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet sein.
Wie können ökologische Baustoffe im Gebäude verwendet werden?
Ökologische Baustoffe können in der Dämmung, im Tragwerk, im Verputz und in den Fenstern verwendet werden.
Wir bitten dem Antrag Nachweise hierzu beizulegen. Diese können Zertifikate für die Verwendung ökologischer Baustoffe sowie Rechnungen sein.
Zusätzlich bitten wir darum entsprechende Fotos einzureichen.
Was sind Einrichtungen zur nachhaltigen Mobilität?
Einrichtungen zur nachhaltigen Mobilität können
- Fahrradstationen mit Lademöglichkeiten (MFH und NWG),
- eine Wallbox (1-2 Familienhäuser, MFH, NWG) sowie
- die Nutzung von PV-Speichern für E-Mobilität (1-2 Familienhäuser) sein.
Die Ladepunkte und Fahrradstationen müssen zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet sein.
Ein Nachweis ist beizulegen, bspw. in Form einer Anmeldung/Rechnung für die Nutzung von E-Mobilität/einer Fahrradstation bzw. eine Rechnung für den Speicher und dessen Installation.
Welche Begrünungselemente sind möglich?
Es sind folgende Begrünungselemente möglich:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Gartengestaltung
- Carport-Begrünung
- Begrünung der Abstellmöglichkeit für Fahrräder
- Begrünung der Müllboxen sowie eine sonstige Begrünung
Es wird vorausgesetzt, dass § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (Verbot von Schottergärten) eingehalten wird.
Zum Nachweis der Begrünung und entsprechenden Gestaltung des Gartens, bitten wir entsprechende Fotos einzureichen.
Was sind Maßnahmen zum Regenwassermanagement?
Maßnahmen zum Regenwassermanagement sind Zisternen, Mulden, Rigolen und Entsiegelungsmaßnahmen.
Als Nachweis bitten wir Fotos und ggf. Rechnungen / Lieferscheine beizulegen.
Wie erfolgt die Auszeichnung?
Nachdem die eigereichten Unterlagen geprüft wurden, können die Gebäude prämiert werden. In einem öffentlichen Pressetermin wird den Hauseigentümer/innen dabei ihre „Hausnummer“/Plakette als „Grüne Hausnummer Pforzheims“ verliehen.
Ist die Auszeichnung kostenfrei?
Die Auszeichnung als Klimahaus ist kostenfrei.
Was gibt es Weiteres zu beachten?
Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeformulare ohne Rückfragen können bearbeitet werden. Die erforderlichen Anlagen sind zwingend beizulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen nicht.