Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Gebäude auf der Gemarkung der Stadt Pforzheim.
Nachweis für den energetischen Standard Als Nachweis für den energetischen Standard des zum Wettbewerb eingereichten Gebäudes ist mindestens eine der folgenden Unterlagen zwingend beizufügen: Energiebedarfsausweis auf Grundlage des Energiebedarfs, Sachverständigennachweis für die KfW-Förderung, KfW-Förderzusage (Kredit oder Zuschuss) mit Bestätigung des Bauherrn, dass diese noch aktuell ist. Den eingereichten Unterlagen müssen folgende Angaben eindeutig zu entnehmen sein: KfW-Effizienzhausstandard, Transmissionswärmeverlust, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf (bei den energetischen Kennwerten jeweils Ist-Werte und Werte vor der Maßnahme). Des Weiteren bitten wir darum, dem Antrag ein Foto des Gebäudes beizulegen.
Nachweise Ökologische Baustoffe Wir bitten dem Antrag Nachweise hierzu beizufügen. Diese können Zertifikate für die Verwendung ökologischer Baustoffe sowie Rechnungen sein. Zusätzlich bitten wir darum entsprechende Fotos einzureichen.
Hinweis: Die Ladepunkte und Fahrradstationen müssen zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet sein. Ein Nachweis ist beizulegen, bspw. in Form einer Anmeldung/Rechnung für die Nutzung von E-Mobilität/einer Fahrradstation bzw. eine Rechnung für den Speicher und dessen Installation.
Nachweis der Begrünung Es wird vorausgesetzt, dass § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (Verbot von Schottergärten) eingehalten wird. Zum Nachweis der Begrünung und entsprechenden Gestaltung des Gartens, bitten wir entsprechende Fotos einzureichen.
Als Nachweis der Maßnahmen zum Regenwassermanagement bitten wir, Fotos und ggf. Rechnungen/Lieferscheine beizulegen.
Einwilligungserklärung zum Datenschutz Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Pforzheim, Amt für Umweltschutz, Luisenstraße 29, 75172 Pforzheim, verantwortlich.