Auf dem Weg zur Klimaneutralität müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, heißt es im Koalitionsvertrag. Was aber bedeutet das konkret für den Gebäudesektor, der 2020 als einziger Sektor seine Klimaziele verfehlt hat? Hierzu hat die Ampelkoalition im betreffenden Vertrag mehrere Ziele formuliert. Eine Übersicht:
CO2-Preis soll den Klimaschutz vorantreiben
Seit 2021 gibt es auf das Handeln mit fossilen Energieträgern eine sogenannte CO2-Abgabe (umgangssprachlich: CO2-Preis). Wer mit Öl oder Gas heizt, muss demnach mehr zahlen, da die Händler*innen die Mehrkosten an ihre Kund*innen weitergeben. Das Gleiche gilt fürs Autofahren mit Benzin und Diesel. Der CO2-Preis liegt in diesem Jahr bei 25 Euro pro Tonne und steigt von Jahr zu Jahr. 2026 soll er dann zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne betragen.
Faire Aufteilung der Kosten fürs Heizen und für den CO2-Preis
Die Zusatzkosten durch den CO2-Preis werden bislang vollständig von den Mieter*innen getragen. Das wiederum führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, da Mieter*innen in der Regel keinen Einfluss auf den energetischen Zustands des Hauses haben.
- Um die Heizkosten aufzuteilen, soll ein Teilwarmmieten-Modell eingeführt werden. Bei diesem Konzept stellt der/die Vermieter*in eine Basisversorgung mit Wärme sicher. Wird darüber hinaus mehr verbraucht, muss der/die Mieter*in die Kosten verbrauchsabhängig übernehmen.
- Um die Kosten durch den CO2-Preis aufzuteilen, soll es ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen geben. Sollte es nicht gelingen, werden die Kosten 50 zu 50 aufgeteilt.
Mehr PV-Anlagen auf Dachflächen installieren
Eine Solarpflicht für Privatpersonen wird es in der Form nicht geben. Bei Neubauten soll die Nutzung aber die Regel werden. Dazu will die Ampelkoalition unter anderem Netzanschlüsse und Zertifizierung beschleunigen sowie Vergütungssätze anpassen.
Den Einsatz von grauer Energie genauer betrachten
Ziel der Koalition ist es, auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen.
Wasserstoff nicht vorrangig im Gebäudebereich einsetzen
Wasserstoff soll vorrangig in der Industrie eingesetzt werden. Konkret soll er in den Wirtschaftsbereichen zum Einsatz kommen, die sich schlecht elektrifizieren lassen. Dazu gehören unter anderem die Herstellung von Stickstoffdünger, die Stahlerzeugung und die Produktion von Ammoniak. Für die Nutzung des Wasserstoffs in privaten Gebäuden, zum Beispiel mithilfe von Brennstoffzellengeräten, wird es aber weiterhin eine Förderung geben.
Akzeptanz für Bürgerenergie und Mieterstrom stärken
Im Rahmen des Möglichen wird die Ampelkoalition unter anderem Bürgerenergie-Projekte stärken. Dafür sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Auch die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten sollen demnächst vereinfacht und gestärkt werden.
Wärmenetze flächendeckend ausbauen
Die Ampelkoalition setzt sich deshalb für eine flächendeckende Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze ein. Ziel ist es, bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral zu erzeugen.
Neue Effizienzhausstandards und Anforderungen an Heizungen
Die Ampelkoalition plant 2022 die Einführung eines neuen Förderprogramms für Neubauten. Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Das heißt, Neubauten dürfen dann nur 40 Prozent von dem Energieverbrauch eines sogenannten Referenzgebäudes aufweisen. Bisher liegt der Standard bei 75 Prozent.
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