Das neu eingeführte Instrument des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans hat sich den Daten nach bewährt. Es trägt deutlich zur Information und Motivation der Gebäudeeigentümer bei. Etwa 40 Prozent der vom Bund geförderten Energieberatungen finden in Baden-Württemberg statt. Der Landes-Fahrplan stand Pate für den vom Bund weiterentwickelten individuellen Sanierungsfahrplan.
Der Erfahrungsbericht zeigt auch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auf, sieht aber keinen Anlass für grundlegende Änderungen. Überlegenswert sind aber beispielsweise kleinere Modifikationen an Erfüllungsoptionen. (Wohngebäude) oder die Bedeutung des Sanierungsfahrplans etwas zu senken, um andere Erfüllungsoptionen zu fördern (Nichtwohngebäude).
Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasserbereitung fest, wenn eine Heizungsanlage neu eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatzmaßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann, beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder Dämmmaßnahmen. Das ursprüngliche Gesetz wurde 2007 verabschiedet, 2015 trat die erste Novelle in Kraft. Der heute vorgelegte Erfahrungsbericht dient als Grundlage für die Diskussion über eventuelle Änderungen am EWärmeG.
Weitere Informationen finden Sie hier.