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Finanzielle Förderung erleichtert die energetische Gebäudesanierung

Wer von den Vorzügen einer energetisch sanierten Immobilie profitieren möchte, muss zunächst Geld in die Hand nehmen. Einen Teil des finanziellen Aufwandes nimmt der Staat den Hauseigentümern ab. Die Kosten für eine Sanierung des Eigenheims sinken dann deutlich.

Den Überblick über die Förderlandschaft zu behalten, ist jedoch nicht einfach: Bund, Länder und Kommunen bieten Programme zur finanziellen Unterstützung an. Eigentümer sollten sich vor allem die KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) merken. Es winken bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohnung und bis zu 30.000 Euro Zuschuss. Eine Fördermaßnahme ist dabei zur Planung besonders empfehlenswert und wirtschaftlich: Der Zuschuss zur Energieberatung. Überblick im Förderdschungel bieten Energieberater und regionale Energieagenturen.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.

Unangefochtener Spitzenreiter bei der finanziellen Förderung ist die öffentlich-rechtliche KfW-Bankengruppe mit ihrem Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Privatleute und Wohnungseigentümergemeinschaften. Unterstützt werden nur Maßnahmen, etwa die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die über den gesetzlichen Standard der Energieeinsparverordnung EnEV hinausgehen.

Die staatseigene Bank fördert eine energetische Gesamtsanierung und Investitionen in einzelne Energiesparmaßnahmen mit Krediten sowie Zuschüssen. Bei einer Gesamtsanierung können Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft Kredite bis zu 100.000 Euro für jede Wohnung inklusive Tilgungszuschuss von maximal 27.500 Euro erhalten, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro Kredit. Entscheiden sich die Eigentümer für einen Investitionszuschuss, winken bis zu 30.000 Euro je Wohnung.

Je höher die Effizienzklasse, desto mehr Geld gibt der Staat hinzu

Dabei gilt: „Je besser die Klimabilanz des Gebäudes durch eine Sanierungsmaßnahme wird, desto stärker wird diese finanziell gefördert“, so Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis. „Die KfW will damit die Mehrkosten abdecken, die bei der Sanierung auf ein besseres energetisches Niveau entstehen. Es lohnt sich daher für das Klima und den Geldbeutel, energetisch besser zu sanieren als vom Gesetzgeber verlangt. Außerdem sind Hauseigentümer mit einem anspruchsvolleren Energiestandard auch für die kommenden Jahrzehnte auf der sicheren Seite und können Energiepreissteigerungen gelassener entgegensehen“, so Keßler weiter.

KfW-Förderung auch für Maßnahmenpakete und Brennstoffzellenheizungen

Hauseigentümer, die ihren Heizkessel austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchten, erhalten eine separate Förderung der KfW. Der Zuschuss beträgt bis zu 7.500 Euro. Für Lüftungsanlagen gewährt die KfW den Zuschuss nur, wenn der Einbau mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert wird, etwa mit einer Fassadendämmung oder dem Austausch alter Fenster. Auch die Umstellung auf eine Brennstoffzellenheizung wird von der KfW gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 40 Prozent der Kosten. Der Zuschuss hängt von der elektrischen Leistung ab und liegt zwischen 7.050 und 28.200 Euro. Für eine Brennstoffzellenheizung im Ein- oder Zweifamilienhaus mit einer elektrischen Leistung von 800 Watt sind 9.300 Euro KfW-Zuschuss zu erwarten.

Bedacht werden sollte: Wer mit einer Förderung der KfW sanieren möchte, muss einen erfahrenen Sachverständigen in das Vorhaben einbinden. Eine Übersicht über zugelassene Fachleute bietet die „Energieeffizienz-Expertenliste“ der Deutschen Energie- Agentur (dena). Die Baubegleitung durch gelistete Experten wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro, bezuschusst.

Marktanreizprogramm BAFA: Geld für Heizungen und Beratung

Auf Bundesebene fördert neben der KfW auch die BAFA Energiesparmaßnahmen. Dazu zählen vor allem der Einbau von Ökoheizungen und Energieberatungen für Haus- und Wohnungseigentümer. Für den Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es attraktive Investitionszuschüsse. Wärmepumpen, Holzheizungen oder Solarthermieanlagen werden unterschiedlich hoch bezuschusst – die Mindestförderung liegt zwischen 500 und 4.500 Euro. Zusätzlich gewährt die BAFA Zuschüsse für besonders effiziente Heizungen oder eine Heizungsoptimierung. Innovative Konzepte und Kombinationen mit guten Dämmstandards bringen weitere Boni bei der Förderung.

Die finanzielle Unterstützung der Energieberatung vor einer Sanierung ist für Gebäudeeigentümer ausgesprochen interessant: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten bis zu 800 Euro Zuschuss, wenn sie sich in einer Vor-Ort-Beratung von einem Gebäudeenergieberater ein Sanierungskonzept erstellen lassen. Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1.100 Euro. Der Eigenanteil der Eigentümer liegt in etwa so hoch wie die Förderung.

„Eine Energieberatung lohnt sich besonders“, rät Frank Hettler. „Die Experten schlagen Effizienzmaßnahmen vor, die besonders hohe Energieeinspareffekte mit sich bringen und den Wohnkomfort nachhaltig steigern.“ In einem ganzheitlichen, gebäudeindividuellen Sanierungskonzept fassen die Experten die vorgeschlagenen Maßnahmen und die angestrebten Effekte zusammen. Zudem verhindern sie so manchen verhängnisvollen Fehler: Wer eine Förderung von KfW und BAFA erhalten möchte, muss sie grundsätzlich bereits vor Sanierungsstart beantragen. Sonst fließt überhaupt kein Geld vom Staat.

Förderungen auf Landes- und kommunaler Ebene

Das Land Baden-Württemberg unterstützt energetische Sanierungen mit Programmen der L-Bank. Auf kommunaler Ebene bestehen ebenfalls vielzählige Förderangebote für Privatpersonen, Unternehmen oder die öffentliche Hand. Welche Fördermittel zur Verfügung stehen, erfahren Interessierte direkt bei ihrer Kommune. Hilfe bei der Auswahl der passenden Förderung bieten Energieberater vor Ort.